Weiterbildungspflicht Tierbetreuung Schweiz: Was FBA-zertifizierte Betreuer ab 2025 wissen müssen
Seit Februar 2025 gilt die Weiterbildungspflicht für Tierbetreuende in der Schweiz: 4 Tage in 4 Jahren. Alles zu Pflichten, Fristen und Planung.
Neue Weiterbildungspflicht für Tierbetreuende: Das ändert sich 2025
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung setzt seit Jahren hohe Standards für den professionellen Umgang mit Tieren. Seit dem 1. Februar 2025 gilt nun eine weitere wichtige Neuerung: Alle Personen, die über eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) im Bereich Tierbetreuung verfügen, unterliegen einer verbindlichen Weiterbildungspflicht. Konkret müssen FBA-zertifizierte Tierbetreuende innerhalb von vier Jahren mindestens vier Tage anerkannte Weiterbildung absolvieren.
Für professionelle Hundetagesstätten, Tierpensionen, Dogsitter und Dogwalker in der Schweiz bedeutet das: Wer seine Bewilligung behalten und rechtssicher arbeiten will, muss sich aktiv um die eigene Fortbildung kümmern. Dieser Artikel erklärt, was genau die Pflicht umfasst, wer betroffen ist und wie sich Tierbetreuende optimal darauf vorbereiten.
Was die Weiterbildungspflicht genau beinhaltet
Die Regelung im Überblick
Die Weiterbildungspflicht basiert auf der revidierten Tierschutzverordnung (TSchV) und wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgesetzt. Die zentralen Eckpunkte:
- Umfang: Mindestens 4 Tage Weiterbildung (entspricht ca. 32 Stunden)
- Zeitraum: Innerhalb von 4 Jahren, gerechnet ab dem Datum der FBA-Zertifizierung bzw. ab Inkrafttreten der Pflicht am 1. Februar 2025
- Nachweis: Die absolvierte Weiterbildung muss dokumentiert und auf Verlangen den kantonalen Veterinärbehörden vorgelegt werden können
Wer ist betroffen?
Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Personen, die eine FBA-Zertifizierung besitzen oder benötigen. Die FBA ist in der Schweiz obligatorisch für die gewerbliche Betreuung von Tieren, sobald folgende Schwelle überschritten wird:
- Mehr als 5 Tiere pro Tag werden gewerblich betreut
Das betrifft insbesondere:
- Betreiber von Hundetagesstätten (HuTa)
- Tierpensionen und Tierheime
- Professionelle Dogsitter und Dogwalker mit grösseren Gruppen
- Katzenpensionen und andere gewerbliche Tierbetreuungsbetriebe
Zur Erinnerung: Die FBA-Ausbildung selbst umfasst 20 Stunden Theorie sowie ein Praktikum von mindestens 360 Stunden unter fachkundiger Anleitung. Wer diese Ausbildung bereits abgeschlossen hat, muss sich nun zusätzlich regelmässig weiterbilden.
Ausnahmen
Personen, die Tiere ausschliesslich privat und nicht gewerblich betreuen, sind von der Pflicht nicht betroffen. Ebenso gilt die Schwelle von fünf Tieren pro Tag. Wer darunter bleibt, benötigt weder eine FBA noch die daran geknüpfte Weiterbildung.
Was zählt als anerkannte Weiterbildung?
Nicht jede Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der Tierschutzverordnung anerkannt. Die Weiterbildung muss einen fachlichen Bezug zur Tierbetreuung aufweisen und von einer anerkannten Stelle durchgeführt werden.
Anerkannte Formate
- Fachkurse und Seminare zu Themen wie Tierverhalten, Ethologie, Tierschutz, Erste Hilfe bei Tieren oder artgerechte Haltung
- Tagungen und Fachkongresse mit tierschutzrelevantem Inhalt
- Praxisworkshops etwa zu Hundeerziehung, Verhaltensbeobachtung oder Gruppendynamik in der Tagesbetreuung
- Online-Weiterbildungen und Webinare, sofern sie von anerkannten Anbietern durchgeführt werden und einen entsprechenden Abschlussnachweis beinhalten
- Kurse bei anerkannten Ausbildungsinstitutionen, die auch FBA-Lehrgänge anbieten
Worauf bei der Auswahl zu achten ist
- Der Anbieter sollte vom BLV oder von den kantonalen Behörden als Weiterbildungsinstitution anerkannt sein
- Die Veranstaltung muss einen klaren Bezug zum Tierschutz und zur Tierbetreuung haben. Rein betriebswirtschaftliche Kurse zählen in der Regel nicht
- Ein Teilnahmenachweis oder Zertifikat ist zwingend erforderlich
- Die Weiterbildung sollte zeitlich dokumentiert sein (Datum, Dauer, Inhalt)
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorab beim zuständigen kantonalen Veterinäramt nachzufragen, ob eine bestimmte Weiterbildung anerkannt wird.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Die Weiterbildungspflicht ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Wer die Pflicht nicht erfüllt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:
- Beanstandung durch das kantonale Veterinäramt: Bei Kontrollen wird die Einhaltung der Weiterbildungspflicht überprüft. Fehlende Nachweise führen zu Beanstandungen.
- Auflagen und Fristen: Die Behörden können Auflagen erteilen und eine Nachfrist zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht setzen.
- Entzug der Bewilligung: Im schlimmsten Fall kann die Betriebsbewilligung für die gewerbliche Tierbetreuung entzogen werden, wenn die Pflicht wiederholt oder dauerhaft nicht erfüllt wird.
- Bussgeld: Verstösse gegen die Tierschutzverordnung können mit Bussen geahndet werden.
Für professionelle Tierbetreuungsbetriebe steht also nicht nur die Rechtskonformität auf dem Spiel, sondern letztlich auch die wirtschaftliche Existenz. Ein Bewilligungsentzug bedeutet das Ende der gewerblichen Tätigkeit.
Praktische Tipps zur Planung der Weiterbildung
Vier Tage in vier Jahren klingt überschaubar. Doch in einem arbeitsintensiven Betreuungsalltag geht die Zeit schneller vorbei, als man denkt. Mit einer durchdachten Planung lässt sich die Pflicht ohne Stress erfüllen:
1. Früh planen, nicht aufschieben
Wer die gesamte Weiterbildung auf das letzte Jahr aufschiebt, riskiert, dass passende Kurse ausgebucht sind oder betriebliche Engpässe eine Teilnahme verunmöglichen. Idealerweise verteilt man die vier Tage gleichmässig, zum Beispiel ein Tag pro Jahr.
2. Einen Weiterbildungsplan erstellen
Legen Sie zu Beginn jeder Planungsperiode fest, welche Themen Sie vertiefen möchten und welche Kurse dafür in Frage kommen. So stellen Sie sicher, dass die Weiterbildung nicht nur eine Pflicht erfüllt, sondern auch einen echten fachlichen Mehrwert bietet.
3. Nachweise sorgfältig aufbewahren
Sammeln Sie Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und Kursunterlagen an einem zentralen Ort, idealerweise digital. Bei einer Kontrolle müssen Sie die Nachweise schnell vorlegen können.
4. Team-Weiterbildung koordinieren
Betriebe mit mehreren FBA-zertifizierten Mitarbeitenden sollten die Weiterbildung so koordinieren, dass nie alle gleichzeitig abwesend sind. Ein gemeinsamer Weiterbildungskalender hilft, den Überblick zu behalten.
5. Kosten und Fördermöglichkeiten prüfen
Weiterbildungskosten sind in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar. Prüfen Sie zudem, ob kantonale Förderprogramme oder Branchenverbände Zuschüsse anbieten.
Wie Pfotenbilanz bei der Einhaltung unterstützen kann
Die Verwaltung von Weiterbildungsnachweisen für sich selbst und das gesamte Team kann schnell unübersichtlich werden. Besonders dann, wenn Fristen und Behördenanforderungen im Blick behalten werden müssen.
Pfotenbilanz arbeitet derzeit an einem Weiterbildungspflicht-Tracking, das direkt in die bestehende Betriebsmanagement-Plattform integriert wird. Damit können Tierbetreuungsbetriebe künftig:
- Weiterbildungstage pro Mitarbeiter erfassen und dokumentieren
- Fristen im Blick behalten und rechtzeitig Erinnerungen erhalten
- Nachweise zentral und digital ablegen
- Den aktuellen Stand der Weiterbildungspflicht auf einen Blick sehen
So wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe zur Routine statt zur Belastung. Wenn Sie über die Verfügbarkeit des Features informiert werden möchten, kontaktieren Sie uns. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die Weiterbildungspflicht?
Die Weiterbildungspflicht ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten. Ab diesem Datum läuft die erste Vierjahresperiode, innerhalb derer vier Tage Weiterbildung absolviert werden müssen. Für Personen, die ihre FBA nach diesem Datum abschliessen, beginnt die Frist mit dem Erhalt des FBA-Zertifikats.
Zählen auch Weiterbildungen, die ich vor dem 1. Februar 2025 absolviert habe?
In der Regel zählen nur Weiterbildungen, die nach Inkrafttreten der Pflicht absolviert wurden. Weiterbildungen aus früheren Jahren können je nach kantonaler Praxis unter Umständen teilweise angerechnet werden. Klären Sie dies direkt mit Ihrem kantonalen Veterinäramt.
Ich betreue nur 3-4 Hunde pro Tag. Bin ich auch betroffen?
Nein. Die FBA-Pflicht und damit auch die Weiterbildungspflicht greift erst ab der gewerblichen Betreuung von mehr als 5 Tieren pro Tag. Betreuen Sie weniger Tiere, benötigen Sie keine FBA und unterliegen somit nicht der Weiterbildungspflicht. Beachten Sie jedoch, dass sich Ihre Tierzahlen ändern können und Sie die Schwelle im Auge behalten sollten.
Kann ich die 4 Tage auch an einem Stück absolvieren?
Grundsätzlich ja. Die Verordnung schreibt keine bestimmte Verteilung der Weiterbildungstage vor. Sie können die vier Tage als Blockkurs, verteilt auf einzelne Tage oder als Kombination verschiedener Kurse absolvieren. Empfehlenswert ist jedoch eine gleichmässige Verteilung über die vier Jahre, um den Lerneffekt zu maximieren und den Betriebsablauf möglichst wenig zu stören.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder an Ihr kantonales Veterinäramt.
Weiterbildung einfach tracken mit Pfotenbilanz
Termine, Kunden, Rechnungen und bald auch Weiterbildungsnachweise. Alles an einem Ort.
30 Tage kostenlos testen